Kurioses
Das AG Köln hatte sich in einem Prozeß mit Reisemängeln zu beschäftigen. In diesem Verfahren wurde deutlich, daß die Person des Richters für den Ausgang eines Prozesses von erheblicher Bedeutung ist. Das Gericht führte in den Urteilsgründen aus, daß es nicht als Reisemangel anzusehen sei, wenn an der Hotelbar Strohhalme mehrfach benutzt werden, da diese ja nach jedem Gebrauch ausgespült worden seien. Hier hatten wir es offensichtlich mit einem Richter zu tun, der als "Abenteuer-Urlauber" einzustufen ist.
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem müden Rechtsanwalt zu beschäftigen und hat wie folgt entschieden: " Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor dem Ablauf der Begründungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf wieder erwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen."
Warum trägt Justitia eine Augenbinde ?
Diese Frage haben Sie sich sicherlich schon häufig gestellt. Die Antwort lautet: damit man das verschmitzte Lächeln ihrer Augen nicht sieht. Denn die Göttin der Gerechtigkeit weiß selbst am besten, daß man sich in Gerichtssälen und bei der Lektüre von Akten das Lachen nicht immer verkneifen kann - selbst wenn's der Wahrheitsfindung dient.
Hier einige Beispiele aus unserer Vollstreckungspraxis:
Ein Mahnbescheid sollte zugestellt werden, was aber unmöglich war, wie der Postbeamte mitteilte: "Der Zugang zu den Empfängern ist nicht vorhanden. Es führt lediglich eine Leiter zum 1. Stockwerk. Es sind weder Namensschilder noch Briefkästen vorhanden, dafür aber eine Waschmaschinentrommel, welche ersatzweise an der Hauswand befestigt ist."
Der hier sozusagen im rechtsfreien Raum lebende Schuldner war wie sein Briefkasten "AEG" = aus Erfahrung gewitzt.
Ein Schuldner schreibt uns: "Ich muß Ihnen leider mitteilen, daß ich außer kein Geld noch andere Sorgen habe."
Wen wundert's, wenn der Gerichtsvollzieher in einem solchen Fall mitteilt: "Der Schuldner ist amtsbekannt fruchtlos."
Häufig führen auch die (anderen) Umstände zur Zahlungsunfähigkeit: "Kann leider die Rate nicht zahlen. Letzte Woche haben wir ein Kind gekriegt und morgen kriegen wir Kohlen." Das Leben ist halt eines der teuersten: "Hiermit übersende ich Ihnen zwei Rechnungen von meiner Frau und den zwei Kindern, die gestern eingegangen sind."
Altdeutsche Rechtsgrundsätze (Ein Mannes Wort ist kein Mannes Wort) haben sich endlich im Bewußtsein der Bevölkerung festgesetzt wie folgende Mitteilung beweist: "Sie haben meine Verhältnisse nur auf der einen Seite geprüft, ohne meine Kehrseite zu berücksichtigen."
Das folgende Beispiel zeigt, daß die Vorschläge der Schuldner auch für die Rechtsanwälte des Gläubigers bisweilen nicht ohne Reiz sein können: "Da sich die Freigrenzen des pfändbaren Anteils unseres Gehalts zum 01.07. hin erheblich erhöhen werden und wir zudem beabsichtigen, noch ein Kind in die Welt zu setzen, bitten wir Sie um Mithilfe."
Weniger einladend, gleichwohl aber nicht weniger interessant ist der Umgang mit Formularen. Hier eine schöne Stilblüte aus einem Formular der Post: "Empfänger verstorben, Nachsendeantrag nicht gestellt."
Bei soviel gehobenem Schwachsinn können natürlich die Obergerichte nicht zurückstehen. Wir erlauben uns daher, aus einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu zitieren, das in DAR 90, 268 veröffentlicht wurde: "Im vorliegenden Fall wurde die Probefahrt mit einem Pkw ausgeführt, an dem sich die Heckscheibe an der Rückseite des Fahrzeugs befindet."
Lebensnäher hätte auch das Königlich Bayerische Amtsgericht nicht urteilen können, oder?
Wesentliche Aspekte des täglichen Lebens haben auch Eingang in Entscheidungen der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte gefunden. So hatte z.B. der VGH Hessen Gelegenheit, folgendes klarzustellen:
"Auf dem Friedhof gibt es kein Recht auf schattenfreie Gräber."Auch das Bundesarbeitsgericht bietet praktische Lebenshilfe, indem es ausführt:"Arbeitnehmer, die ständig zu spät zur Arbeit kommen, müssen sich einen lauten Wecker anschaffen. Sonst verlieren sie ihren Job."
Eine wichtige Entscheidung für unterhaltspflichtige "Profi-Zocker" traf das OLG Düsseldorf: "Erzielt ein geschiedener Mann durch regelmäßiges Skatspielen Gewinne, erhöht dies den Unterhaltsanspruch seiner Ex-Frau. Die Verluste muß sie nicht mit tragen."
Da bleibt nur zu hoffen, daß ihm (zumindest) die Karten gewogen bleiben.Seit einer Entscheidung des AG Celle wissen wir, daß Blondinen auch im Straßenverkehr keine Sonderrechte geniessen:
"Auch wenn eine Autofahrerin angibt, von dunklen Typen verfolgt worden zu sein, was ihr als Blondine schon öfter passiert sei, muss sie das Tempolimit beachten."Beim hiesigen Amtsgericht vertraten wir einen Mandanten in seiner Scheidungssache. Der Richter hatte dessen persönliches Erscheinen zum Termin angeordnet. Entgegen der Anordnung war der Mandant jedoch trotz Zugabe einer 20minütigen Wartezeit nicht zum Termin erschienen. Der Verfasser dieser Seite traf ihn beim Verlassen des Gerichtsgebäudes an der Eingangstür. Auf die Frage, warum er denn außerhalb des Gebäudes warte, antwortete der Mandant: "In der Ladung steht doch: Termin vor dem Amtsgericht."
Diese kleine Sammlung von Anekdoten und Stilblüten zeigt, daß auch die sogenannten Paragraphenreiter nur Menschen sind, sich nicht nur von Tinte und Papier ernähren, sondern wie alle anderen herzhaft lachen können und mitten im Leben stehen.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Soldaten. Die freie Heilfürsorge umfaßt für Soldaten nicht Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die wegen eines nicht auszuschließenden Missbildungsrisikos in der medizinischen Fachwelt für bedenklich gehalten werden. (BVerwG in NJW 2002, 912)
Ein Mandant schlägt nach Beratung durch seinen Steuerberater folgende letzwillige Verfügung vor: "Meine Mutter ... erhält als Vermächtnis das Hausgrundstück ..., außerdem erhält meine Mutter einen Betrag von 75.000 €. Sollte meine Mutter vor mir versterben, fällt beides an mich zurück." Der Mandant hatte dabei wohl seine Wiedergeburt im Sinn.
Frau Prof. Dauner-Lieb, Köln schreibt im Anwaltsblatt 11/2004,S. 598 zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das Frau Prof. Däubler-Gmelin uns als Justizministerin beschert hat: "Ein Sonntagnachmittag in der Bibliothek... Gönnt man sich den Luxus, eine Weile ohne Bezug auf eine besimmte Akte oder eine bestimmte Problemstellung in einem Kommentar, einem Handbauch oder einschlägigen Zeitschriften zu schmökern..."
Soll man jetzt wie viele "moderne" Frauen aus dem Bauch heraus entscheiden?