Referendarausbildung

Wir sind grundsätzlich bereit, Referendare im Rahmen der Anwaltsstation auszubilden. Im Rahmen der Ausbildung legen wir Wert darauf, daß ein Referendar die Dienststunden einhält. Die "Anwaltsstation" hat nur Sinn, wenn der Referendar an Besprechungen mit Mandanten und an Gerichtsterminen teilnimmt, die Vorgänge vorbesprochen und nachbereitet werden. Anwaltstätigkeit ist in großem Umfang forensische Tätigkeit, die der Referendar kennenlernen muß. Auch nur so kann er die Entwicklung eines Falles mit seinen Schwierigkeiten verfolgen. Aktenstudium allein gibt keinen Einblick. 

Von uns erfordert diese Ausbildung einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand. Dazu sind wir bereit.

Wenn Sie Ihre "Anwaltsstation" bei uns verbringen wollen und die genannten Voraussetzungen akzeptieren, bewerben Sie sich bitte schriftlich und fügen außer einem Lebenslauf Ihre Stationszeugnisse bei.

Aber eines ist klar :
Gefälligkeitszeugnisse stellen wir nicht aus.